AGB
KONTAKT
- Adresse
-
Google Maps - Karte
-
Mailformular
- Team & Ansprechpartner

AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Die nachstehenden AGBs gelten für sämtliche Verkaufsgeschäfte der CarDiff-Motorsport GmbH , Hansastraße 13, 40764 Langenfeld.

1. Allgemeines
Für die gesamte auch zukünftige Geschäftsverbindung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch die Auftragserteilung, spätestens jedoch durch die Abnahme der Ware anerkannt werden und damit Bestandteil aller mit uns abgeschlossener Verträge sind, soweit in diesen Verträgen nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, sie liegen auch in schriftlicher Form vor. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

2. Aufträge
Bei unseren Angeboten sind die Preise stets freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Die Preise gelten ab unserem Hause, zuzüglich der am Tage der Lieferungen geltenden Mehrwertsteuer und Versandkosten.

3. Lieferung
Der Versand erfolgt per Paketdienst oder Spedition per Vorkasse oder eine sonstige vorher vereinbarte Zahlart. Alle Pakete sind auf Wunsch des Bestellers Ihrem Wert nach auf Verlust oder Beschädigung der Ware entsprechend hoch versichert.
Nach Erhalt des Paketes muss der Kunde dieses sofort auf äußerliche Schäden überprüfen. Die Prüfung gilt auch für den Inhalt des Paketes. Wenn Schäden vorhanden sind, müssen diese sofort und unverzüglich dem Paketdienstfahrer gemeldet und schriftlich niedergelegt werden. Rein rechtlich gesehen sieht es so aus, dass im Augenblick der Abholung der Artikel in unserem Betrieb, die Haftung für den Artikel entweder auf den Lieferanten oder auf den Besteller der Waren übergeht.

4. Lieferzeit
Alle angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht zur Aufhebung des Vertrages oder zur Stellung von Schadenersatzansprüchen. Der Kunde hat jedoch das Recht, nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit eine angemessene Frist zu setzten und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern bis dahin die Lieferung nicht erfolgt oder versandbereit gemeldet worden ist. Ansprüche wegen Nichterfüllung sind der Höhe nach beschränkt auf den Betrag, den der Besteller für den Kauf gleichartiger Ware bei einem Dritten über den mit uns vereinbarten Kaufpreis hinaus zu zahlen hätte. Mittelbare Schäden werden grundsätzlich nicht ersetzt. Unvorhergesehene Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, wie z.B. Betriebsstörungen aller Art, höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Unterlieferanten usw. verlängern die Lieferzeit angemessen und zwar auch dann, wenn die angegebene Lieferzeit bereits abgelaufen ist. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ein Einsatz des durch die verzögerte Lieferung entstandenen Schadens wird nicht gewährt.

5. Abnahme
Nicht rechtzeitig abgerufene Ware kann berechnet und zum Versand gebracht werden. Bei lieferfertiger Ware ist es uns freigestellt, Rechnung zu erteilen und nach Zielablauf Zahlung zu verlangen. Eine weitere Lagerung berechtigt zur Berechnung von angemessenem Lagergeld.

6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen für Einzelaufträge sind sofort und vor Warenerhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bei Zielüberschreitung können unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen berechnet werden. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei unbefriedigenden Auskünften über die Bonität des Bestellers sind wir berechtigt für bereits gelieferte Ware Zahlung vor Fälligkeit der Rechnung zu verlangen, ferner bei nicht rechtzeitiger Zahlung vorausgegangener Aufträge, auch die Zahlungsbedingungen für noch folgende Aufträge zu ändern, Vorauszahlungen für weitere Aufträge zu verlangen oder insgesamt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen ist nur mit Forderungen zulässig, die von uns anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt worden sind. Insbesondere Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer –auch vorheriger Forderungen- unser Eigentum. Bei Bezahlung durch Schecks oder Wechsel bleibt bis zur Einlösung des Schecks oder Wechsels unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt ein Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn alle unsere Forderungen gegenüber dem Auftraggeber durch diesen erfüllt wurden. Für die Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber verpflichtet die gelieferten Waren in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und für uns zu verwahren. Er darf sie bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch als Sicherung gegenüber Dritten benutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich zu benachrichtigen. Für Verlust der Ware haftet der Auftraggeber auch, wenn dieser ohne Verschulden des Auftraggebers eintritt. Nicht bezahlte, gelieferte Ware darf im regelmäßigen Geschäftsverkehr nur unter Beachtung unseres Eigentumsvorbehalts und mit unserer schriftlichen Genehmigung weiter veräußert werden.

8. Verpackung und Versand
Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und wird nicht zurückgenommen. Die Verpackung erfolgt mangels besonderer Weisungen nach dem besten Ermessen. Die Übernahme der Ware durch UPS, Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen ohne Beanstandung gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung und Ware bei Absendung und schließt jede Haftung von uns gegen nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung sowie unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen aus. Die Transporte sind in jedem Fall vom Auftragnehmer zu versichern. Die Wahl des Transportweges geschieht mangels besonderer Weisungen nach dem besten Ermessen unsererseits – oder nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber selbst und in Absprache mit unserem Betrieb.

9. Gewährleistung / Garantie
Ist für alle selbst eingebauten Teile ausgeschlossen. Ausser bei offensichtlichen Materialfehlern ist eine Belangung möglich. Erkennbare Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, sofern nicht bei einzelnen Produkten eine 12-Monats-Garantie ausdrücklich gewährt wird. Gewährleistungsansprüche sind beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Sind diese unmöglich, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Motorsportteile sind Hochleitungsprodukte für jeweils spezielle Einsatzzwecke ohne jede Gewährleistung. Wegen der unkalkulierbaren und nicht nachvollziehbaren Extrembelastungen wird generell für Produkte, die im Motorsport eingesetzt werden, keine Gewährleistung übernommen.

10. Haftungsbeschränkungen
Von uns zu ersetzender Schaden ist in jedem Falle der Höhe nach beschränkt auf die Höhe der von uns dafür abgeschlossenen Versicherungen, über die wir dem Käufer auf Verlangen Auskunft geben. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss bei jeder Veräußerung unserer Waren auch seinem Abnehmer aufzuerlegen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung hat der Besteller uns den hierdurch entstanden Schaden zu ersetzen.

11. Erfüllungsort
für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens 40764 Langenfeld.

12. Gerichtsstand
für alle Geschäfte mit unserem Unternehmen ist das Amtsgericht Langenfeld. Alle Geschäfte auch mit ausländischen Abnehmern, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Ungültigkeit einzelner Klauseln dieser berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des gesetzlich möglichen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.